Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsgemeinde / Freiwillige Feuerwehr
12.11.2022 St. Martinsumzug
St. Martinsumzug
Liebe Kinder,
liebe Eltern,
Großeltern und Mitbürger,
unser diesjähriger Martinsumzug findet am 12.11.2022 statt.
Wir treffen uns um 18:00 Uhr am Gemeindehaus und gehen unter Begleitung der Freiwilligen Feuerwehr zum Martinsfeuer. Nach dem Abbrennen des Feuers werden die Martinswecke verteilt.
Der Martinsumzug wird unter Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung durchgeführt!
Nach dem Umzug lädt unsere Freiwillige Feuerwehr zum gemütlichen Ausklang alle ins Feuerwehrhaus ein.
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Ortsgemeinde/Freiwillige Feuerwehr
05.11.2022 Aufsetzen des Martinsfeuers
Aufsetzen des Martinsfeuers
Unter Durchführung der Freiwilligen Feuerwehr wollen wir am Samstag den 05.11.2022 um 13:00 Uhr das Martinsfeuer aufbauen. Daher bitten wir alle Mütter und Väter sowie die Kinder um kräftige Unterstützung, damit wir auch in diesem Jahr den Kindern wieder ein tolles Martinsfeuer bereiten können.
Treffpunkt ist am Feuerwehrhaus.
Es gelten auch hier die aktuellen Vorschriften der Corona-Bekämpfungsverordnung!
Ihr/Euer Ortsbürgermeister,
Stefan Schneider
Ortsgemeinde
29.10.2022 Tag der Gemeinde
Am Samstag, den 29. Oktober 2020 wollen wir wieder einen „Tag der Gemeinde“ durchführen.
Gestartet wird um 09:00 Uhr am Gemeindehaus.
Wir wollen an diesem Tag unter anderem die Eigenleistung „Entfernung des Estrichbodens im Gemeindehaus“ sowie die Montage der neun Schaukel auf dem Spielplatz durchführen.
Es wäre schön, wenn viele Helfer und Helferinnen dem Aufruf folgen.
Für eine Stärkung der Freiwilligen wird gesorgt.
Bitte teilt mir hierzu Eure Bereitschaft zur Teilnahme bis zum 28. Oktober 2020 mit.
Es gelten die aktuellen Corona-Richtlinien!
Ihr/Euer Ortsbürgermeister,
Stefan Schneider
Ortsgemeinde
bis 05.11.2022 Bestellung Brennholzlose
Die Ortsgemeinde Hauroth bietet für die Haushalte der Bürger von Hauroth auch in diesem Jahr wieder Brennholz als Polterholz an. Der Einschlag erfolgt im Haurother Gemeindewald und die Abrechnung erfolgt in Festmeter.
Pro Haushalt können 1-mal à ca. 3 Festmeter oder 1-mal à ca. 5 Festmeter bestellt werden.
Das Brennholz darf nur für den Eigengebrauch genutzt werden, ein Handel oder ein Tausch/Weitergabe mit dem Brennholz wird strikt untersagt.
Bei Verstößen wird der Erwerber in den nächsten 2 Jahren vom Brennholzkauf ausgeschlossen.
Angeboten wird in diesem Jahr:
- aufgearbeitetes gemischtes Buchen/Eichenholz als Polterholz – lang, vermessen und gerückt an einen festen Weg zum Preis von 65,00 Euro je Festmeter.
Die Brennholzstücke werden verlost. Das Brennholz kann nach Bezahlung und Aufarbeitung sofort mitgenommen werden.
Voraussetzung für die Brennholzaufarbeitung im Gemeindewald ist die Teilnahmebescheinigung am Motorsägenlehrgang nach BUV-I 8624 für liegendes Holz.
Wird für den Erwerber ein anderer Aufarbeiter tätig als er selbst, so muss dieser auf dem Holzbestellschein unterzeichnen, dass er diese Voraussetzung nach BUV-I 8624 erfüllt.
Sollte die Gesamtbestellmenge größer sein als die im Forstplan verfügbare Gesamtmenge erlaubt sich die Ortsgemeinde eine entsprechende Reduzierung vorzunehmen.
Die Holzbestellscheine müssen schriftlich bis zum 05.11.2022 bei mir abgegeben werden und sind im Mitteilungsblatt in KW 42 beigefügt.
Ihr/Euer Ortsbürgermeister,
Stefan Schneider